Zur Neufassung der Satzung über Kinderbetreuung

In der vergangenen Sitzung des Gemeinderats wurde die neue Satzung zur Kinderbetreuung verabschiedet. Die Herausforderungen in diesem Bereich wurden verschiedentlich – auch von der Fraktion CDU-Freie Bürger – bereits formuliert. Aufgrund der verschiedenen Reaktionen in Presse, Sozialen Medien und direktem Kontakt möchte die Fraktion nochmals mehrere Punkte festhalten und die eigene Position begründen.

Bereits im Juli 2021 wurde eine Erhöhung der Gebühren für die Kinderbetreuung von der Verwaltung vorgeschlagen. Die damals anvisierten 2,9 % waren noch ohne die Aufstockung der Personalstellen gerechnet. Eine Mehrheit des Gemeinderats hat diese Erhöhung abgelehnt, auch mit dem Verweis auf den Gesamtelternbeirat, der damals die Erhöhung zwar als grundsätzlich gerechtfertigt angesehen hat, aber aufgrund der vielen Ausfälle während der Corona-Zeit einen späteren Zeitpunkt der Einführung wünschte. Ein Vertagen des Tagesordnungspunkts in den November, das von unserer Fraktion beantragt wurde, fand allerdings ebenfalls keine Mehrheit im Gremium.

Im November 2021 wurden dann auch mit Stimmen aus der Fraktion CDU-Freie Bürger trotz vereinzelter Bedenken die Hebesätze für die Grundsteuer sowie für die Gewerbesteuer erhöht, diese Anpassung tritt zum 01.01.2023 in Kraft. In der vergangenen Sitzung des Gemeinderates wurde neben den Gebühren für die Kinderbetreuung zudem für nächstes Jahr auch die Wassergebühr angehoben.

Es wird daraus deutlich, dass wegen der allgemeinen Finanzlage der Gemeinde umfassende Erhöhungen der Gebühren und Steuern ab 2023 beschlossen wurden. Es ist nicht so, dass die Kinderbetreuungskosten hier einen Einzelfall bilden. 

Es stimmt jedoch, dass für bestimmte Familien die Betreuungskosten ungewöhnlich stark steigen. Dies liegt daran, dass der primäre Grund für die Satzungsanpassung nicht die Kostendeckung war, sondern flexiblere und vor allem zuverlässigere Betreuungszeiten. Aus diesem Grund wurden weitere Buchungsmöglichkeiten eingeführt, die einen flexibleren Einsatz des vorhandenen Personals ermöglichen. Im Zuge dessen wurde deshalb auch die Gebührenkalkulation von einer linearen Berechnung zu einer Berechnung nach dem Verursacherprinzip geändert. Das führt z.B. zu stärkeren Erhöhungen vor allem in der Ganztagesbetreuung bis 17 Uhr, in der oft nur noch wenige Kinder gleichzeitig betreut werden. Auch bei Familien mit vier oder mehr Kindern gibt es bei den (stark reduzierten) Gebühren eine verhältnismäßig größere Erhöhung. An anderer Stelle, z. B. im VÖ-Bereich für Familien mit einem oder zwei Kindern, fallen die Steigerungen wesentlich geringer aus.

Die insgesamt steigenden Kosten im Bereich Kinderbetreuung werden jedoch immer noch zu mindestens 88 % von der Allgemeinheit getragen. Dieser große Anteil entspricht auch der hohen Bedeutung der frühkindlichen Bildung für die Gesellschaft. 

Für die Fraktion CDU-Freie Bürger waren die dargestellten Punkte trotz unvermeidlicher „Ungerechtigkeiten“ für Einzelne dennoch im Gesamtpaket eine gute Lösung, die auch den steigenden Kosten und der allgemeinen Finanzlage der Gemeinde gerecht wird. Wir sind zuversichtlich, dass die veränderten Buchungsmöglichkeiten und das neue System für die Eltern eine flexiblere, zuverlässigere und qualitativ noch bessere Kinderbetreuung in Schwaikheim gewährleisten und wünschen uns in der Diskussion eine differenzierte Betrachtung, die alle Aspekte berücksichtigt.