Stellungnahme zur Bausache Zeppelinstraße 33

Der geplante Bau eines Gebäudes mit 8 Wohnungen und einer Tiefgarage in der Zeppelinstraße wurde bereits mehrfach sehr kontrovers im Technischen Ausschuss diskutiert. Die Fraktion CDU – Freie Bürger hat dabei sowohl bei der Bauvoranfrage als auch bei den Beschlüssen zu den Bauanträgen für eine Genehmigung der Bebauung in der geplanten Form gestimmt.

Unsere Entscheidung beruht dabei auf einer Beurteilung der Sachlage, die der Sichtweise der anderen Fraktionen widerspricht. Unter anderem sehen wir folgende Argumente, die unsere Position stützen:


Den Verweis auf die Karree-Bebauung halten wir aus zwei Gründen für nicht schlüssig. Zum einen findet sich eine entsprechende Bebauung im entsprechenden Umfeld im Vergleich zu anderen Teilen Schwaikheims nur in Ansätzen. Im gesamten Bereich westlich der Zeppelinstraße fehlt eine ausgeprägte Karreebildung mit großem Innenbereich komplett. Es ist also keine das Quartier maßgeblich prägende Bebauungsform.
Zweitens spielt dieser städtebauliche Aspekt für die Bausache Zeppelinstraße 33 aus unserer Sicht auch überhaupt keine Rolle. Denn bei der geplanten Bebauung des östlichen Teils des Grundstücks (dem „Innenbereich“ des Karrees) handelt es sich lediglich um eine Tiefgarage, die begrünt ist. Diese Tiefgarage war bereits in der Bauvoranfrage in ihrer Ausdehnung bis zur Grundstücksgrenze im Norden und Osten Bestandteil der Planungen und hat sich beim Bauantrag lediglich um einen Stellplatz nach Süden vergrößert.

Der Bebauungsplan von 1954 legt Baulinien und damit eine Bauverbotszone fest. Damals waren Tiefgaragen bei Privatgebäuden unüblich. Die Bauverbotszone richtet sich also gegen eine oberirdische Bebauung. Eine Tiefgarage ist davon aus unserer Sicht nicht betroffen, vor allem da sie durch die Begrünung zum Großteil überhaupt nicht als solche erkennbar sein wird bzw. städtebaulich in Erscheinung tritt. Wir sehen deshalb auch nicht, dass dadurch ein Referenzfall geschaffen wird. Eine Tiefgarage mit Garten darüber ist unseres Erachtens keine massive Bebauung.

Das geplante Gebäude ist blau dargestellt (Skizze: Tobias Schneider)

Dass die Tiefgarage an der Grenze einen Meter aus dem Boden ragt, ist nicht ideal, aber lediglich der Topografie geschuldet. Eine genehmigungsfrei zulässige, 1m hohe Mauer hätte faktisch denselben Effekt auf das Nachbargrundstück wie die geplante Tiefgarage.

Als Fraktion begrüßen wir ausdrücklich die Planung des Bauherrn, die Stellplätze unterirdisch (und durch den Fahrstuhl zudem barrierefrei) zur Verfügung zu stellen.

Natürlich können wir nachvollziehen, dass die Anwohner bei einem Neubau mit entsprechender Größe gewisse Sorgen haben. Dennoch sind wir der Meinung, dass das Gebäude sich im Sinne der Gesetzgebung einfügt. Im Blick auf die oft geforderte innerörtliche Nachverdichtung befürworten wir deshalb den Bauantrag und verweisen auf viele ähnlich große und bereits bestehende Gebäude in der näheren Umgebung des Bauvorhabens und anderen Teilen Schwaikheims mit älterer und neuerer Bebauung.

Wir haben uns als Fraktion CDU – Freie Bürger unseren Pflichten gemäß über diese Bausache viele Gedanken gemacht. Unsere Entscheidung beruht nicht nur auf der Rechtsauffassung der Verwaltungsexperten, sondern auch auf eigener Fachexpertise aus unserer Fraktion.

In einer Demokratie darf es unterschiedliche Sichtweisen geben und eine unterschiedliche Gewichtung verschiedener Argumente. Das ist Grundlage des politischen Diskurses. Und es muss auch nicht alles jedem gefallen. Politische Entscheidungen müssen aber auf der Grundlage rechtlicher Bestimmungen, vergleichbar und im Zweifelsfall auch unabhängig von persönlichen Vorlieben oder Idealvorstellungen getroffen werden. Als Fraktion CDU – Freie Bürger sehen wir in diesem konkreten Fall die Nachverdichtung mit Augenmaß in der Genehmigung des Bauvorhabens.

Tobias Schneider

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